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Krebspatienten profitieren von Impfungen mit Totimpfstoffen

Bei vielen Ärzten herrscht Unsicherheit, ob sie bei Krebspatienten vor, während oder nach der Antitumortherapie Impfungen verabreichen dürfen. Grundsätzlich gilt, dass Krebspatienten genauso wie die gesunde Bevölkerung geimpft werden können und sollen – allerdings ausschließlich mit Totimpfstoffen.

Weniger schwere Infektionen

Zwar ist das Risiko höher, dass es zu keiner adäquaten Immunantwort kommt und der Impfschutz somit insgesamt geringer ausfällt. Dennoch senken Impfungen signifikant die Raten von schweren Infektionen bei onkologischen Patienten.

Die Wirksamkeit vom Impfungen mit Totimpfstoffen wird sowohl von der Art der Krebserkrankung als auch von der Antitumortherapie beeinflusst. Bei einer Therapie mit Rituximab ist der Impferfolg in der Regel geringer als bei klassischen Präparaten. Aus diesem Grund wird bei Rituximab ein zeitlicher Abstand von sechs Monaten nach Abschluss der Therapie empfohlen, um einen sicheren Impfschutz zu gewährleisten.

Lebendimpfstoffe

Lebendimpfstoffe sind bei immunsuppressiven Therapien hingegen strengstens kontraindiziert. Erhält der Patient eine Strahlentherapie, ist im Einzelfall über die Gabe von Lebendimpfstoffen zu entscheiden, da potenzielle immunsuppressive Effekte abhängig von der Bestrahlungslokalisation sind. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die beeinträchtigende Wirkung bei der Bestrahlung generell geringer sind als bei einer systemischen Antitumortherapie.

Empfehlung für Grippeimpfung

Grundsätzlich sollten Ärzte offen für Impfungen sein, da sie die Krebspatienten nachweislich vor Infektionen schützen und keinen negativen Einfluss auf den Therapieerfolg haben. Besonders die Grippeimpfung wird für Krebspatienten empfohlen, da die häufigen Krankenhausaufenthalte mit einem höheren Infektionsrisiko einhergehen.

Bei Fragen zu Impfungen und Krebs kann mit dem behandelnden Onkologen Rücksprache gehalten werden.

Empfehlungen für Impfungen von Krebspatienten finden Sie hier.